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Domizilierung von Unternehmen
DIE TÄTIGKEIT der Domizilierung von Unternehmen erhielt durch das Gesetz vom 31. März 1999 einen Rahmen. Diese Tätigkeit wird einer begrenzten Anzahl von Fach-leuten vorbehalten, zu denen die Rechnungsprüfer gehören.
Die Tätigkeit der Domizilierung richtet sich in erster Linie an eine internationale Kundschaft. Wir haben jedoch auch luxemburgische Kunden, die das Management und die Verwaltung ihrer Vermögensstruktur einem Fachmann anvertrauen möchten.
Unsere Abteilung deckt den gesamten Bedarf in Sachen Domizilierung von Unter-nehmen ab und wird unter anderem bei der Gründung, der Verwaltung und der ge-setzmäßigen Kontrolle von Unternehmen tätig. |
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